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Aktuelles

Neu in FinanzOnline: Stellvertretung durch Vertrauensperson


Seit Jänner 2026 bietet FinanzOnline die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson in steuerlichen Angelegenheiten helfen zu lassen.


Wer bisher die Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") in Papierform erledigt hat oder sich mit FinanzOnline schwer tat, kann ab 2026 einen neuen Service in Anspruch nehmen:

Eine Vertrauensperson (am besten aus der Familie) kann nun den Antrag mit FinanzOnline einreichen.

  • Die Vertretung ist ausschließlich kostenlos erlaubt, also unentgeltlich. 
  • Die Vertretung muss ebenfalls volljährig sein und muss über eine ID-Austria oder eine EU-eID verfügen und 
  • darf höchstens vier Personen vertreten. 
  • Voraussetzung ist außerdem, dass der oder die Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder eine Pension bezieht.

Die Vertretung wird über das Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“ bekannt gegeben. Es ist auf www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich. 

Nach erfolgter Prüfung gibt es eine Nachricht an die beteiligten Personen und die Vertretung ist aktiv

  • Sofort können für die vertretene Person über FinanzOnline unter anderem Steuererklärungen eingereicht, Ratenzahlungen von Steuerrückständen beantragt oder die Rückzahlung von Steuerguthaben beantragt werden. 
  • Das ist auch dann möglich, wenn der Vertretene selbst noch nie oder gar keinen Zugang zu FinanzOnline hatte. 
  • Alle Handlungen sind dabei klar als Vertretungshandlungen gekennzeichnet. 
  • Besteht ein eigener FinanzOnline-Zugang, kann der Vertretene weiterhin selbst aktiv werden.
  • Die Zustellung von Bescheiden ergeht aber immer an den/die Vertretene(n).
  • Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Links zum Bundeministerium für Finanzen: